Rechtslage: Radwegnutzung für Lastenräder
Eine oft gestellte Frage: Darf ich mit dem Lastenrad auf dem Radweg fahren? Oder muss ich sogar? Und so ist die Rechtslage:
Mit dem Cargobike auf dem Radweg in Deutschland
Cargobikes sind auf Radwegen erlaubt
Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet beim Recht auf Radwegenutzung nicht zwischen verschiedenen Fahrradtypen. Cargobikes gelten bei folgenden Abmessungen und E-Antrieben rechtlich als Fahrräder und dürfen damit Radwege benutzen:
1.) max Höhe: 2,50m | max Länge: 4m | max Breite: 1m bei Einspuren, 2m bei Mehrspurern
2.) max elektrische Tretunterstützung: 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung | elektrische Anfahrhilfe bis max 6 km/h
Nicht auf dem Radweg fahren dürfen führerscheinpflichtige S-Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 kmh.
Vor allem mit mehrspurigen Lastenrädern kann das Fahren auf oft viel zu schmalen und holperigen Radwegen schnell zur Zumutung werden. Deswegen ist die folgende Ausnahmeregelung relevant.
Ausnahmeregelung bei benutzungspflichtigen Radwegen
Auf benutzungspflichtigen Radwegen gilt eine Ausnahme für mehrspurige Lastenräder:
“Die Führer anderer Fahrräder [wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger, cargobike.jetzt] sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.”
Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VvW-StVO), Randnummer 23 zu § 2
Sind also Breite oder Belag eines Radweges “nach den Umständen des Einzelfalls unzumutbar” für ein mehrspuriges Cargobike so sind sie auf der Fahrbahn gedulded auch wenn eine Radwegebenutzungspflicht ausgeschildert ist.
Mit dem Cargobike auf dem Radweg in Österreich
Nicht alle Cargobikes dürfen auf den Radweg
In Österreich trat 2019 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft.
Mehrspurige Cargobikes bis 1m Breite (bisher 0,8 Meter) dürfen seitdem auch auf Radwegen fahren. Einspurige Cargobikes mit einem Radstand von mehr als 1,7m dürfen auch auf der Fahrbahn fahren. Für diese Modell stieg damit die Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn und Radweg.
Für Cargobikes, die breiter als ein Meter sind bleiben Radwege aber tabu. Und einspurige Cargobikes mit einem Radstand von weniger als 1,7 Meter dürfen (wie “normale” Fahrräder) nicht auf der Fahrbahn fahren wenn ein Radweg vorhanden ist.
Rechtslage in Österreich im Wortlaut
Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn der Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades nicht mehr als 1,7 m beträgt und das Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist. Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 100 cm ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 100 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden; mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger oder mit sonstigen mehrspurigen Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen.
Quelle: Straßenverkehrsordnung Österreichs, § 68 Abs. 1 (gültig ab 1. April 2019)