Personentransport

Personentransport: Passagiere auf dem Lastenrad

Lastenräder sind beliebte Kindertransporter. Auch für Erwachsene, Babys und Rollifahrer:innen gibt es Lösungen. Wie sieht die Rechtslage in Deutschland und Österreich aus? Wie steht es um Sicherheit und Babymitnahme?

foto erwachsene lastenrad transport

Rechtslage Passagiere auf dem Lastenrad

In Deutschland

In Deutschland dürfen Personen jeden Alters auf geeigneten Fahrrädern bzw. Lastenrädern mitgenommen werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde im April 2020 entsprechend reformiert. Der relevante §21 Absatz 3 lautet seitdem:

Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Quelle: www.stvo.de

Da Lastenräder rechtlich gesehen normale Fahrräder sind bedeutet die StVO-Regelung für den Personentransport auf Lastenrädern:

  • Das Lastenrad muss speziell „zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet“ sein. Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr braucht es – an dieser Stelle nicht weiter definierte – „besondere Sitze„.
  • Es gibt im Unterschied zu Anhängern
    • keine Beschränkung des Alters der Passagiere. Auch ein Baby und Oma oder Opa dürfen mitfahren.
    • keine Beschränkung der Anzahl von Passagieren. Auch drei oder sechs Kinder dürfen mitfahren.
  • Es gibt keine Helmpflicht – weder für Passagiere noch Fahrer:in.
  • Das Mindestalter von Fahrer*innen ist 16 Jahre.

In Österreich

Auch in Österreich sind Passagiere jeden Alters auf dem Fahrrad erlaubt. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es in §65 Absatz 3:

Radfahrer, die auf dem Fahrrad Personen mitführen, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ist die mitgeführte Person noch nicht acht Jahre alt, so muß für sie ein eigener, der Größe des Kindes entsprechender Sitz vorhanden sein. Ist die mitgeführte Person mehr als acht Jahre alt, so darf nur ein Fahrrad verwendet werden, das hinsichtlich seiner Bauart den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder zum Transport mehrerer Personen (§ 104 Abs. 8) entspricht.

Quelle: StVO Österreich

Eine spezielle Fahrradverordnung ergänzt in Österreich die StVO. Hier wird beim Kindertransport differenziert zwischen klassischen Kindersitzen am Fahrrad (nur ein Kind pro Fahrrad erlaubt) und Fahrrädern mit „einer Transportkiste“. Auf letzteren

ist der Transport von einem oder mehreren Kindern […] zulässig, sofern diese laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet ist, das von Kindern nicht leicht geöffnet werden kann; die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden.

Quelle: Fahrradverordnung Österreich

Auf Lastenrädern „mit einer Transportkiste“ dürfen also auch in Österreich mehrere Kinder transportiert werden. Für alle Kinder bis 12 Jahre gilt in Österreich allerdings eine Helmpflicht – egal ob sie selber Fahren oder auf dem Fahrrad, Lastenrad oder im Anhänger mitfahren.

Bei älteren Passagieren wird in der Fahrradverordnung differenziert zwischen ein- und mehrspurigen Fahrrädern. Bei einspurigen Fahrrädern braucht es „für jede weitere Person“ einen „eigenen Sitz, mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen“. Bei mehrspurigen Fahrrädern, die standsicherer sind muss „für jede beförderte Person lediglich ein eigener Sitz vorhanden sein“.

foto erwachsene auf dem lastenrad

Sicherheit

Lastenräder sind größer und auffälliger als klassische Fahrräder. Das erhöht die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit im Straßenverkehr – egal ob mit oder ohne Passagiere an Bord.

Bei der Personenbeförderung auf dem Lastenrad sollten sie ganz besonders auf ein sicheres Lastenrad und eine sichere Fahrweise achten.

  • Die Kennzeichnung mit dem DIN-Label garantiert, dass ein Lastenrad die Sicherheitsanforderungen der DIN 79 010 für Lastenräder einhält. Leistungsstark Bremsen und gute Sitze mit Drei- oder Fünfpunkt-Gurt sind ein muss. Hohe Rückenlehnen schützen Passagiere bei scharfer Bremsung und bei einem Unfall. Ein Cargobike braucht zudem regelmäßige kompetente Wartung.
  • Nur wer ein Lastenrad gut beherrscht sollte darauf Passagiere mitnehmen. Nehmen Sie sich genug Zeit, das Lastenrad-Fahren zu trainieren bevor Sie sich mit Passagieren in den Straßenverkehr begeben. Fahren Sie umsichtig und defensiv.

Informationen zur sicheren Kinderbeförderung gibt es unter Kaufberatung und in einer Broschüre der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Zum Seniorentransport auf dreirädrigen Cargobike-Rikschas gibt es Erklärvideos der internationalen Initiative Radeln ohne Alter.

Babymitnahme auf dem Lastenrad

Für die Babymitnahme auf dem Lastenrad gibt es mittlerweile sehr gute technische Lösungen und immer mehr Eltern sind mit Baby und Lastenrad unterwegs.

Doch leider enthalten weder die europäische EN-Norm für Fahrradanhänger noch die DIN-Norm für Lastenräder bisher einen Sicherheitsstandard für die Babybeförderung.

Zwar kennt die Straßenverkehrsordnung kein Mindestalter für die Personenbeförderung auf Fahrrädern. Aber ohne einen anerkannten Sicherheitsstandard schließen Hersteller die Babybeförderung gerne vom „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ eines Lastenrades aus. So müssen sie auch keine Haftung dafür übernehmen. Lastenrad-Händler wiederum verkaufen durchaus Babyschalen-Halterungen oder -Hängematten für Lastenräder. Aus Haftungsgründen überlassen sie die Montage aber teilweise den Kund:innen.

Doch die Nachfrage junger Eltern steigt. Immer mehr Lastenrad-Hersteller bieten inzwischen reguläre Zusatzausstattung für die Babybeförderung an. Auch das niederländische Cargobike Sharing-Unternehmen Cargoroo stattet alle seine E-Lastenräder mit einer Babyschalenhalterung aus. Das Video „How to Maxi-Cosi“ zeigt wie die Montage funktioniert:

Bild: Screenshot aus Cargoroo-Video.

Aktuell entsteht zudem ein europäischer EN-Standard für Lastenräder. Innerhalb des Normungsgremiums beschäftigt sich eine Untergruppe auch mit der Beförderung von Babys.

Weitere Praxistipps zur Babymitnahme auf Lastenrädern bietet das Projekt Radfahren mit Baby.


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