Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
- Förderung
- Die Antragstellung ist jeweils in der Zeit vom 15.03. – 31.03. und vom 15.09. – 30.09. möglich. Eine Förderung kann beantragt werden von: - Gemeinden, die gemäß § 14 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Bezeichnung „Stadt“ tragen dürfen; - Gemeinden, die im Pendlerraum einer Stadt des Landes Sachsen-Anhalt liegen; - Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts; - öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen einschließlich Eigenbetriebe; - öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen; - Verbände, Zweckverbände und Vereine sowie - Gesellschaften der Kommunen. Privatpersonen können keine Förderung beantragen!
- Von wem
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
- Dauer
- 30.09.26
- Weitere Infos
- ➡️ https://mid.sachsen-anhalt.de