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Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt - landesweite Förderung

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

    • Förderung
    • Die Antragstellung ist jeweils in der Zeit vom 15.03. – 31.03. und vom 15.09. – 30.09. möglich. Eine Förderung kann beantragt werden von: - Gemeinden, die gemäß § 14 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Bezeichnung „Stadt“ tragen dürfen; - Gemeinden, die im Pendlerraum einer Stadt des Landes Sachsen-Anhalt liegen; - Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts; - öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen einschließlich Eigenbetriebe; - öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen; - Verbände, Zweckverbände und Vereine sowie - Gesellschaften der Kommunen. Privatpersonen können keine Förderung beantragen!
    • Von wem
    • Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
    • Dauer
    • 30.09.26

aktuell keine

Sachsen-Anhalt - kommunale Förderung

aktuell keine

Bundesweite Förderung

Aktion Mensch

    • Förderung
    • Bis 5 000€ für Lastenrädern mit E-Antrieb (Pedelec25), speziell zur Beförderung von Menschen mit Behinderung, Antragstellung durch gemeinnützige Organisationen
    • Dauer
    • Im Rahmen des Programms „Barrierefreiheit für alle“ - Mikroförderungen für Barrierefreiheit sowie "Mobil mit Rad"

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