BaWü: Landesweit kostenlos mit dem Cargobike in die Bahn

Mit dem Cargobike in der Bahn abseits der StoßzeitAb dem 30. April 2017 gilt in Baden-Württemberg die landesweit kostenlose Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen. Gilt auch für Cargobikes – sofern der Platz reicht.

Ende September 2016 kündigte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg per Pressemitteilung an:

Ab dem 30. April 2017 können Fahrgäste außerhalb der Hauptverkehrszeit an Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig und landesweit je ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Bis dahin werden die Mitnahmekapazitäten für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder deutlich ausgeweitet. Als Fahrräder gelten zweirädrige einsitzige Fahrräder sowie Pedelecs und E-Bikes mit Pedalen. Bei ausreichenden Platzverhältnissen können dann auch Tandems, Fahrradanhänger oder Fahrradsonderkonstruktionen (z. B. Liegeräder, Dreiräder) kostenlos mitgenommen werden. Allerdings haben Fahrgäste mit Rollstühlen oder mit Kinderwagen sowie Fahrgäste ohne Fahrräder weiterhin Vorrang.

Auf Nachfrage erhielt ich ein Antwortschreiben speziell zur Cargobike-Mitnahme:

  • Einspurige Cargobikes bis 2m Länge und 40kg Gesamtgewicht gelten ganz normal als Fahrräder.
  • Längere und schwerere einspurige sowie alle mehrspurigen Cargobikes gelten als „Fahrradsonderkonstruktionen, die bei ausreichenden Platzverhältnissen [bezogen auf die spezifische Auslastung des jeweiligen Zuges] zu den gleichen Bedingungen wie Fahrräder zu befördern sind. Ein Anspruch darauf besteht nur wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Dies bedeutet unter anderem auch, dass der Fahrer des Lastenrades in der Lage sein muss, dieses inkl. Beladung verladen und bewegen zu können. Während der Fahrten muss sichergestellt sein, dass das Lastenrad inkl. Beladung auch in Kurven und bei abrupten Bremsvorgängen sicher steht und nicht umkippt.“

Mit dem Cargobike auf dem Bahngleis in NeupetershainDamit beendet das Land Baden-Württemberg die Möglichkeit, dass regionale Verkehrsverbünde die Mitnahme von Cargobikes kategorisch ausschließen. Das ist leider bundesweit in wichtigen Verkehrsverbünden (u.a. im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) der Fall. Diesen Ausschluss von Cargobikes hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits 2014 bei der dortigen landesweiten Vereinheitlichung der Fahrradmitnahme beendet. Mehr dazu in diesem Überblicksbeitrag zur Fahrradmitnahme in der Bahn.

Familienurlaub mit Cargobike und BahnEs bleibt zu hoffen, dass weitere Bundesländer den Beispielen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg folgen und Cargobikes bei ausreichendem Platzangebot in Nahverkehrszügen erlauben. Das dürfte vor allem Eltern freuen, die mit Kindern autofrei und am Ankunftsort gewohnt mobil sein möchten. Allerdings geht das nur so lange gut, wie die Mitnahme von Cargobikes nicht zu Problemen führt. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schrieb mir begleitend:

Wir möchten Sie jedoch vorab darauf hinweisen, dass sich dies [die Mitnahmemöglichkeit von Cargobikes, AB] ändern kann insbesondere wenn die Mitnahme von Cargobikes zu Betriebsbeeinträchtigungen führt. Bitte weisen Sie [darauf] in Ihren Bekanntmachungen hin.

Also immer schön an die Regeln halten und absehbare Stoßzeiten meiden. Und wenn es dann bald  gute Cargobike Sharing-Angebote an Bahnhöfen gibt, können wir ja gerne auch darauf verzichten, eigene Cargobikes in der Bahn mitzunehmen.


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