Ein neuer Passus in den DB-Beförderungsbedingungen soll Cargobikes aus Fernverkehrszügen verbannen.
[Update vom 5. August: Eine Online-Petition fordert von der Deutschen Bahn, die bestehenden Mitnahmemöglichkeiten für Liegeräder, Tandems und Dreiräder auf Lastenräder auszuweiten. Zur Petition.]
Der neue Passus in Abschnitt A 8.2 der seit 1. August 2019 aktualisierten DB-Beförderungsbedingungen lautet:
Sogenannte Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
Als ob die Deutsche Bahn keine anderen Probleme hätte! Oder gab es inzwischen eine Invasion von Cargobikes in DB-Fernverkehrszüge, die zu relevanten Problemen geführt haben? Eine Anfrage bei der Pressestelle der Deutschen Bahn läuft.
Dem Ausschluss von „sogenannten Lastenrädern“ im DB-Fernverkehr steht in den letzten Jahren eine Liberalisierung und Vereinheitlichung der Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg entgegen. Hier und andserswo dürfen Cargobikes in vielen Nahverkehrszügen mitfahren wenn genug Platz vorhanden ist.
Der neue Passus der DB-Beförderungsbedingungen bietet jedoch weiterhin Interpretationsspielraum. Denn was genau sind „feste Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern“? Eine ganze Reihe neuer kompakter Cargobikes sind kaum breiter oder länger als klassische Fahrräder und passen sogar problemlos in die Fahrradaufhängungen im neuen ICE 4.
Mehr zum Thema gibt es auf der frisch aktualisierten cargobike.jetzt-Serviceseite mit Tipps zur Cargobike-Mitnahme in der Bahn. Zu diesen Tipps gehört auch die Nutzung von lokalen Lastenrad-Sharing-Angeboten statt Mitnahme des eigenen Cargobikes. Immerhin hat selbst die Deutsche Bahn im April ein eigenes eCargobike in ihren Fahrradverleihsystemen in Hamburg und Stuttgart in Betrieb genommen.