Seit März diesen Jahres gibt es bundesweit 25 Prozent Kaufprämie für fast alle gewerblichen E-Lastenräder. Bis Oktober wurden bereits 477 Prozent mehr Kaufprämien als im gesamten Vorjahr bewilligt.
Hier sind die genauen Zahlen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) cargobike.jetzt auf Anfrage zur Verfügung gestellt hat:
Jahr | Anträge | Bewilligungen |
2018 (seit März) | 417 | 137 |
2019 | 558 | 333 |
2020 | 815 | 431 |
2021 (bis 19. Okt.) | 2417 | 2059 |
Ursprünglich galt die Kaufprämie seit März 2018 nur für gewerbliche „Schwerlasträder“ mit mindestens 150 Kilogramm Nutzlast (inklusive Fahrer:in) und einem Kubikmeter Transportvolumen. Gerade mal 431 entsprechende Kaufprämien bewilligte das BAFA im Jahr 2020.
Seit März 2021 sind nur noch 120 Kilogramm Nutzlast (inkl. Fahrer:in) und die gewerbliche Nutzung die entscheidenden Kriterien. Der Fördersatz sank gleichzeitig von 30 auf 25 Prozent. Seitdem sind die Anträge und Bewilligungen stark gestiegen. Bis 19. Oktober gab es dieses Jahr schon 2059 Bewilligungen – das ist bereits eine Steigerung von 477 Prozent gegenüber dem gesamten Vorjahr.
Kaufprämie bleibt trotzdem halbherzig
Allerdings schließt die BAFA-Förderung weiterhin bestimmte Lastenradtypen aus:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Lastenräder der Bauform „Lieferbike“. Das gilt auch für Modelle, die vom Hersteller als Lastenfahrrad bezeichnet werden und deren Rahmen und Komponenten für größere Zuladung ausgelegt sind; beispielsweise verlängerter Gepäckträger.
BAFA-Markblatt, Stand April 2021
Auch Longtails mit verlängertem Radstand nach hinten sind davon betroffen wenn sie einen großen Gepäckträger über dem Hinterrad anstatt eine tiefe Ladefläche („Lowtail„) haben.
Das BAFA schrieb cargobike.jetzt auf Nachfrage, dass „nicht davon auszugehen [ist], dass diese Fahrräder den Lastentransport im Sinne der Richtlinie erfüllen“. Rätselhaft! Lassen sich mit Lieferbikes und Longtails, die über 120 Kilogramm Nutzlast verfügen keine gewerblichen Transporte durchführen und Autofahrten ersetzen?
Auch der Ausschluss von Lastenrädern zur Personenbeförderung z.B. für Alten- und Pflegeheime oder von Rädern für gewerbliche Sharing-Systeme, die von Privatpersonen genutzt werden ist inkonsequent.
Letztlich liegt es daran, dass die Bundesregierung bisher nicht den Mut hat, auch private Lastenräder mit einer Kaufprämie zu fördern. Dann würden die Antragszahlen erst richtig durch die Decke gehen – so wie es für die Verkehrswende notwendig wäre.
Ob sich die Ampelkoalitionäre darauf einigen können?
Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung des Projektes CityChangerCargoBike. Das Projekt wurde mit Mitteln aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 769086 finanziert.