Produktsicherheit für Schwerlasträder: Was bringt die Lastenrad-DIN?

Foto Schwerlastrad Rytle Movr
Foto: Rytle GmbH

Die Fahrrad-Prüfer Dirk Zedler und Marcus Schröder im Interview über die Anwendbarkeit der neuen Lastenrad-DIN auf Schwerlasträder.


Sie werden immer relevanter für nachhaltige Logistik und der Bund bezuschusst den Kauf mit bis 2.500 Euro: Gewerbliche Schwerlasträder mit Pedelec25-Antrieb und einem Gesamtgewicht von teils 500 Kilogramm.

Das deutsche Verkehrsrecht nennt keine fixe Obergrenze für das Gewicht eines Fahrrads. Rechtlich gesehen sind Schwerlasträder zulassungs- und führerscheinfreie Fahrräder wenn die elektrische Tretunterstützung im Rahmen eines Pedelec25-Antriebs bleibt. Das heißt: maximal 250 Watt Nenndauerleistung. Der Fahrradstatuts ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Schwerlasträder für Unternehmen eine attraktive Alternative zu Diesel-Fahrzeugen sind – so wie es die Politik wünscht.

Foto Schwerlastrad Sicherheit
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit Schwerlastrad. Foto: Tom Assmann (RLVD)

Andererseits wirft die Zunahme großer Schwerlasträder im Straßenverkehr natürlich zahlreiche Fragen auf. Welche Konsequenz hat das für Radwegebreiten? Wie wird eine Gefährdung des übrigen Radverkehrs und von Fußgänger*innen vermieden? Hierzu plant der Radlogistik Verband Deutschland e.V. (RLVD) momentan einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder.

Eine wichtige Frage ist auch die Produktsicherheit von Schwerlastenrädern und ein anerkannter Standard mit Mindestanforderungen.

Wie alle E-Bikes mit Pedelec25-Antrieb müssen Schwerlasträder im Rahmen des Produktsicherheitsgesetz die Maschinenrichtlinie der EU erfüllen und brauchen eine CE-Kennzeichnung. Die Umsetzung der CE-Konformität liegt jedoch allein beim Hersteller. Dieser kann dafür ein Prüfinstitut beauftragen, muss aber nicht. Selbiges gilt für weitere Prüfungen, um die Einhaltung aller relevanten Punkte des Produktsicherheitsgesetz zu gewährleisten. Hier kommen freiwillige Industriestandards (DIN, EN, ISO) als Orientierungshilfe ins Spiel.

Seit Anfang 2020 gibt es auch eine Lastenrad-DIN. Doch der Anwendungsbereich der DIN 79010 endet bei 300 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht bei mehrspurigen Cargobikes. Das überschreiten viele Schwerlasträder.

Ernst Brust mit E-Lastenrad
Gesetzliches Muss für alle E-Bikes: CE-Konformität. Ernst Brust (ehemals Velotech.de) ist Vorsitzender des DIN-Arbeitskreis Lastenräder.

Der begrenzte Anwendungsbereich der DIN hatte deswegen bereits während ihrer Entstehung zu Irritationen unter Herstellern und Anwendern von Schwerlasträdern gesorgt. Schließlich wurde ein Passus in die DIN aufgenommen, der hier leider nur in englischer Übersetzung wiedergegeben werden kann:

The members of the Working Group expressly welcome the latest developments in the logistics and mobility sector and the development of heavy-duty transportation bikes and cargo bikes with permissible total weights of over 250 kg and 300 kg. This standard is not opposed to the development of heavy-duty transportation bikes and cargo bikes with dimensions larger than those outlined in this standard or with a higher total permissable weight.

Mittlerweile entwickelt eine Lastenrad-Arbeitsgruppe am Europäischen Komitee für Normung (CEN) auch eine europäische EN-Norm für Cargobikes. Diese soll perspektivisch auch Schwerlasträder mit über 300 Kilogramm Gesamtgewicht abdecken.

Logos von DIN und EN sicherheit schwerlasträder

Doch an welchem Standard können sich Hersteller von Schwerlasträdern in der Zwischenzeit orientieren, um die Sicherheit ihrer Produkte zu dokumentieren? Können sie trotz Überschreitung der 300-Kilo-Grenze von der Lastenrad-DIN profitieren? cargobike.jetzt hat nachgefragt bei zwei deutschen Fahrrad-Prüfern mit Cargobike-Expertise: Dirk Zedler vom Zedler Institut und Marcus Schröder von EFBE Prüftechnik.

Interview: Was bringt die Lastenrad-DIN für Schwerlasträder?

cargobike.jetzt: Können Hersteller von Schwerlasträdern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 300 Kilogramm die Lastenrad-DIN 79010 auf modifizierte Weise anwenden und anschließend ihre Cargobikes als DIN-geprüft deklarieren?

Marcus Schröder: Anwenden – absolut! Aber mit den gebotenen Anpassungen und mit Augenmaß. Als DIN-geprüft deklarieren – nein! Ich sehe das als “geprüft in Anlehnung an DIN 79010”.

cargobike.jetzt: In welcher Form müssen Hersteller dabei das größere Gewicht berücksichtigen?

Marcus Schröder: Es braucht Skalierungen der vorgesehenen Festigkeitsprüfungen von Bauteilen, der Bremsprüfungen und anderer relevanter Elemente der DIN. Und an irgendeinem Punkt funktioniert eine Fahrradnorm auch einfach nicht mehr. Wir haben Dreiräder über 300 Kilogramm geprüft, und das war absolut ok. Aber wir haben auch schon Aufträge abgelehnt, wenn wir den Eindruck hatten, dass wir einem Schwerlastrad mit Prüfungen nach einer Fahrradnorm nicht gerecht werden können.

Fahrrdpruefer Dirk Zedler und Marcus Schroeder
Fahrrad-Prüfer Dirk Zedler (Zedler Institut) und Marcus Schröder (EFBE Prüftechnik).

cargobike.jetzt: Welche haftungsrechtlichen Unterschiede gäbe es für Hersteller und Nutzer von Schwerlasträdern, die „geprüft in Anlehnung an DIN 79010“ sind im Vergleich zu DIN-geprüften Cargobikes, die innerhalb des Geltungsspielraums der Norm liegen?

Dirk Zedler: Hier wird es hauptsächlich juristisch. Aus meiner Praxis als Sachverständiger kann ich folgendes berichten:

Im Produktsicherheitsgesetz steht explizit, dass bei der Beurteilung der Sicherheit eines Produkts Normen herangezogen werden können. Es gibt höchstrichterliche Urteile, bei denen bestätigt wurde, dass ein Richter im Streitfall auch eine Norm nicht berücksichtigen muss, sondern andere oder höhere Maßstäbe anlegen kann, wenn diese begründbar sind. Dies kann auf Hersteller übertragen werden.

Die Erfüllung der DIN 79010 führt generell auch nicht zu einer pauschalen Enthaftung eines Lastenrad-Herstellers. Schließlich ist eine Norm nur eine Übereinkunft interessierter Kreise. Bei der DIN 79010 kommt hinzu, dass sie aktuell nur von deutschen Experten erarbeitet wurde. Anders sieht es bei der DIN EN 15194 für Pedelecs aus. Diese ist unter der europäischen Maschinenrichtlinie „harmonisiert“ und hat daher „Gesetzescharakter“. Dennoch muss auch hier mehr geprüft werden, wenn der Anwendungsbereich z.B. beim Gewicht überschritten wird [Anmerkung cargobike.jetzt: Der Anwendungsbereich der DIN EN 15194 geht bis 120 Kilo zulässiges Gesamtgewicht].

Das heißt, egal ob innerhalb der definierten Gewichtsgrenzen der DIN 79010 oder darüber: In jedem Schadensfall wird die konkrete Sachlage aufgerollt und idealerweise kommen dabei kompetente Sachverständige zu Wort.

An der Sorgfaltspflicht jedes einzelnen Herstellers zusammen mit seinem gewählten Prüfpartner führt deswegen kein DIN-Weg vorbei. Eine finale Aussage wird im Schadensfall meist ein Gericht fällen müssen, da auch Anwälte oft konträre Ansichten haben.

Im Ergebnis heißt dies für Hersteller von Schwerlasträdern:

  • Es ist eine gute Idee, sich an der DIN 79010 zu orientieren.
  • Die DIN muss dafür auf Vollständigkeit geprüft werden (was sie nicht ist), und ihre Anwendbarkeit ist zu begründen.
  • Es muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden, die die Schwächen der Konstruktion und der Anwendbarkeit der Norm, sowie die verbleibenden Restrisiken und Handlungsfelder in der Konstruktion und Herstellung schonungslos offen legt.
  • Ja, wie Marcus bereits gesagt hat: „Geprüft in Anlehnung an DIN 79010“ wäre dann der richtige Terminus, der vom Hersteller verwenden werden könnte.

cargobike.jetzt: Danke für Eure Einschätzungen!

Zur Person

Dirk Zedler ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrräder und E-Bikes und Geschäftsführer des Zedler-Institut für Fahrradtechnik und -Sicherheit sowie Mitglied im DIN-Normenausschuss Fahrräder für allgemeine und sportliche Benutzung.

Marcus Schröder ist Geschäftsführer von EFBE Prüftechnik, einem Prüflabor für mechanische Prüfungen an Fahrrädern und Komponenten sowie Mitglied der Lastenrad-Arbeitskreise des DIN-Instituts und des Europäischen Komitees für Normung (CEN).

Info für Hersteller: Mitarbeit an Normen

Hersteller und andere „interessierte Kreise“ können auf deutscher und europäischer Ebene an der Mitgestaltung bzw. Weiterentwicklung von Industriestandards für Lastenräder und speziell Schwerlasträdern mitwirken:

Außerdem bietet die European Cargo Bike Expert Group Herstellern die Möglichkeit, sich europäisch zu vernetzen und über Fragen der Standardisierung und Regulierung von Cargobikes auszutauschen.

Editorische Notiz

Im Rahmen des europäischen CityChangerCargoBike-Projekts vertritt cargobike.jetzt die European Cycle Logistics Federation (ECLF) in der Lastenrad-Arbeitsgruppe des Europäischen Komittee für Normung (CEN). Mehr: www.cyclelogistics.eu/standardisation


Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung des Projektes CityChangerCargoBike. Das Projekt wurde mit Mitteln aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 769086 finanziert.


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