Mit 1.500 Euro fördert Sachsen zukünftig den Kauf gewerblicher E-Lastenräder. Für rein muskelbetriebene Modelle gibt es 500 Euro Zuschuss.
Am 1. Dezember 2020 hat das Landeskabinett eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen. Nach ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt sollen Antragsformulare auf der Webpage des Landesamt für Straßenbau und Verkehr abrufbar sein.
[Update: Seit 9. März 2021 sind Förderrichtlinie und Antragsformular veröffentlicht und Anträge können gestellt werden. Auszahlung bewilligter Kaufprämie jedoch erst nach Freigabe der Haushaltsmittel voraussichtlich im Mai .]
Antragsberechtigt sind dann Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände. „Die sächsische Förderrichtlinie“, heißt es in der Pressemitteilung der Landesregierung
ergänzt die Bundesförderung von Schwerlastenfahrrädern, indem sie den Kreis der Begünstigten um Vereine erweitert und die Mindestanforderung an die Nutzlast deutlich reduziert.
Die vollständige Pressemitteilung vom 1. Dezember 2020 ist am Ende des Beitrags dokumentiert.
Die bisher mäßig erfolgreiche, weil auf ein sehr kleines Marktsegment besonders großer gewerblicher Cargobikes beschränkte Bundesförderung läuft übrigens Ende Februar 2021 nach drei Jahren aus. Die Kaufanreize für E-Autos und ihre Ladeinfrastruktur hat der Bund während der Corona-Krise dagegen kräftig ausgeweitet.
In Sachsen hatte der Landtag bereits im Dezember 2018 einen Haushaltstitel „Förderung zur Anschaffung von muskelbetriebenen und elektrisch betriebenen Lasten- und Transportfahrrädern“ beschlossen. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 standen dafür 500.000 und 1 Mio. Euro bereit. Der ADFC-Sachsen kommentierte damals:
Die beschlossene Lastenradförderung hat das Potential, die Popularität von Lastenrädern in Sachsen zu erhöhen. Die Ausgestaltung der Förderbedingungen und die Infrastruktur in den Städten wird letztlich darüber entscheiden, ob sich das Lastenrad als Alternative zum Auto durchsetzen wird.
Keine zwei Jahre und ein sächsisches Fahrradgate später ist nun die Förderrichtlinie beschlossen. So schnell geht Verkehrswende in Sachsen!
Am selben Tag übrigens meldete die Neue Osnabrücker Zeitung:
Schon mehr als 200 Lastenräder in Osnabrück bezuschusst. Das Gros der Antragsteller sind Privatpersonen (179), …
Das entspricht Erfahrungen mit Kaufprämien-Überblick: Sie werden von Privatpersonen sehr viel stärker nachgefragt als von Unternehmen.
Doch für private Cargobikes gibt es weder vom Bund noch vom Freistaat Sachsen eine Kaufprämie. Für ein privates E-Auto und ein als E-Auto getarnten Plug-In-Hybriden schon: Dafür macht der Bund 6.000 bzw. 4.500 Euro Steuermittel locker.
Bis zur Verkehrswende ist noch ein weiter Weg im Autoland Deutschland.
Dokumentation
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Medieninformation
Kabinett beschließt Förderprogramm für Lastenfahrräder
01.12.2020, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das sächsische Kabinett hat heute die neue Richtlinie Lastenfahrrad beschlossen. Darüber fördert der Freistaat die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände.
»Für den stark wachsenden Wirtschaftsverkehr der Liefer- und Paketdienste auf der sogenannten ‚letzten Meile‘ insbesondere in Stadtgebieten können die flexiblen Lastenfahrräder eine gute und vor allem umweltschonende Alternative darstellen«, so Verkehrsminister Dulig. »Ich freue mich, dass wir die Anschaffung der flexiblen Lastenräder und Lastenpedelecs zukünftig bezuschussen und damit zur Verbesserung der Lebensqualität in den Städten und Gemeinden beitragen.«
Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Pedelecs) bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro. Der Zuschuss je Lastenpedelec beläuft sich auf bis zu 1.500 Euro. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen.
Antrags- und Bewilligungsstelle wird das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Nach Veröffentlichung der Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt können die Antragsformulare auf der Webseite des LASuV (www.lasuv.sachsen.de) abgerufen werden.
Die sächsische Förderrichtlinie ergänzt die Bundesförderung von Schwerlastenfahrrädern, indem sie den Kreis der Begünstigten um Vereine erweitert und die Mindestanforderung an die Nutzlast deutlich reduziert. Der Bund fördert im Rahmen seiner Kleinserien-Richtlinie elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder mit einer möglichen Nutzlast von größer 150 Kilogramm (zuzüglich Fahrer) und/oder einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 Kubikmeter. Die sächsische Förderung bedient nunmehr auch das beliebte Segment kleinerer Lastenfahrräder und Pedelecs.
Kontakt
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung des Projektes CityChangerCargoBike. Das Projekt wurde mit Mitteln aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 769086 finanziert.